Rechtliches
Die PraxisEins Versorgungssicherungsgesellschaft mbH möchte ihre Website praxis-eins.de für alle Menschen zugänglich machen, im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Die Gründe dafür stehen unten.
Ist Ihnen beim Zugang zu Inhalten eine Barriere aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Nennen Sie uns dabei die Seite und die Funktion, am einfachsten mit dem Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Wir beheben gemeldete Barrieren so schnell, wie es technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Wenn Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)Diese Erklärung wurde im Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung mit einem automatischen Test nach WCAG 2.1 AA und einer Prüfung der Tastaturbedienung.